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DR. THORN RECHTSANWÄLTE PartGmbB

DR. THORN RECHTSANWÄLTE PartGmbB im Clemensstr. 30, Bayern: Kundenrezensionen, Öffnungszeiten, Wegbeschreibungen, Fotos usw.



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Kundenrezensionen zu DR. THORN RECHTSANWÄLTE PartGmbB:

  • Dank der hervorragenden juristischen Arbeit von Frau von Wallenberg Pachaly, der Anwaltskanzlei Thorn, mußten 2 unberechtigte Abmahnungen von meinem Arbeitgeber zurückgenommen und aus der Personalakte entfernt werden.(2018) Frau von Wallenberg Pachaly ist juristisch hochkompetent, arbeitet sehr effektiv, kann sehr gut verhandeln und hat meine Erwartungen immer und in allerbester Weise erfüllt. Ich war mit ihren Leistungen außerordentIich zufrieden. Ich kann Sie bestens weiterempfehlen, ebenso ihren Anwaltspartner Herrn Dr. Michael Thorn.

    Durch , August 17, 2018
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Über DR. THORN RECHTSANWÄLTE PartGmbB im München

Bewahren Sie Ruhe, auch wenn Ihnen gerade das jetzt vielleicht schwerfällt.Damit Sie in der verständlichen Aufregung keine groben Fehler machen, solltenSie die folgenden - aus unserer Sicht wichtigsten - 10 Punkte kennen u.beachten:
1. Unterschreiben S ie bitte nichts. Auch wenn Ihr Arbeitgeberdarauf besteht. Sie müssen nicht den Erhalt der Kündigung bestätigen.
2.Keine Diskussionen! Nehmen Sie die Kündigung einfach entgegen. Ohne Kommentaru. ohne Beleidigungen. Sie müssen u. sollen gegenüber dem A rbeitgeber keineStellungnahme abgeben. An der Kündigung können Sie momentan nichts ändern.
3. Prüfen lassen! Lassen Sie die Kündigung u. ein Angebot auf einenAufhebungsvertrag anwaltlich prüfen. Unüberlegtes Handeln kann Sie bares Geldkosten, z.B. ein e Abfindung, Ihren Kündigungsschutz o. 12 WochenArbeitslosengeld, etwa weil Sie eine Sperrfrist ausgelöst haben.
4.Nicht unnötig warten! Warten Sie nicht mit der Beratung, denn es gibt rechthäufig Konstellationen, in denen Sofortmaßnahmen nötig sind, etwa eineZurückweisung der Kündigung gemäß § 174 BGB.
5. Nicht die Klagefristversäumen! Beachten Sie bitte unbedingt die Klagefrist von 3 Wochen nachZugang des Kündigungsschreibens.
6. Melden Sie sich unverzüglich nachErhalt der Kündigung bei d er Agentur f. Arbeit.
7. Arbeitsvertrag undPflichten weiter einhalten! Arbeiten Sie normal weiter. Dazu sind Sieverpflichtet, wenn der Arbeitgeber Sie nicht von der Arbeit freigestellt hat.
8. Keine Angaben zu Vorwürfen! Wenn die Kündigung aufgru nd einesFehlverhaltens, gar strafbaren Verhaltens erfolgt ist, dürfen Sie sichkeinesfalls zu den Vorwürfen äußern, auch nicht, wenn dazu aufgefordert wird.Alles, was Sie sagen, wird gegen Sie verwendet. Kontaktieren Sie stattdessensofort einen Rechtsanwal t.
9. Nicht von Anwaltskosten abhalten lassen!Wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, finanziert in aussichtsreichenFällen eine Abfindung die Kosten.
10. Kämpfen Sie gegen die Kündigung,denn es lohnt sich in den meisten Fällen. Häufig hat der Arbeitgeber einenFehler gemacht. Dann sitzen Sie am längeren Hebel.
Wir bieten Ihnen an,dass Sie uns in einem kostenlosen Ersttelefonat Ihren Fall schildern, so dasswir Ihre Erfolgsaussichten einschätzen können. Unsere Kanzlei nimmt nur Fällean, in denen wir von einem wirtschaftlich günstigen Ergebnis für unsereMandanten ausgehen. Dies bietet Ihnen die Gelegenheit - kostenlos - einetelefonische Einschätzung zu erhalten. Zögern Sie daher bitte nicht, unsanzurufen. Wir führen viele dieser Telefonat e. Ihr Anruf ist uns stetswillkommen, wenn Sie gerade eine Kündigung erhalten haben u. wissen wollen,woran Sie sind.
Für mehr Infos über uns, besuchen Sie bitte unserewebsite.
Ihre
Beatrice von Wallenberg Pachaly
Fachanwältin fürArbeitsrech t
Tel: 089 3801990
Dr. iur. Michael Thorn
Rechtsanwalt
Tel: 089 3801990



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